Als Fachanwalt für Strafrecht steht Rechtsanwalt Müller auch Opfern von Straftaten zur Seite. So können sich Opfer von Straftaten oder deren Hinterbliebene in vielen Fällen einem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen. Sie verlassen hierdurch die Rolle als bloße Zeugen oder Zuschauer und können unmittelbar auf den Verlauf des Verfahrens Einfluß nehmen.
Zur Wahrnehmung seiner Rechte kann es zweckmäßig sein, sich als Nebenkläger anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Dabei kann der Nebenkläger auch Rechtsmittel einlegen, hat ein Recht auf Akteneinsicht und kann in der Hauptverhandlung selbst Anträge stellen. Wesentlich für viele Betroffene ist es, daß sie als Nebenkläger auch Fragen etwa an Zeugen und Sachverständige richten dürfen.
Gerne beraten wir Sie auch zu den entstehenden Kosten. So kommt etwa die Übernahme der Kosten über eine Rechtschutzversicherung in Betracht. Bei schweren Straftaten besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts. Auch die Beantragung von Prozeßkostenhilfe kommt in Einzelfällen in Betracht.
Dem Verletzten einer Straftat stehen regelmäßig Ansprüche auf materiellen Schadenersatz sowie Schmerzensgeld zu. Gerade bei schweren Straftaten stellt es für die Betroffenen indes bereits eine erhebliche Belastung dar, dem Täter als Zeuge oder Nebenkläger in einem Strafverfahren gegenüberzustehen. Betroffene schrecken dann davor zurück, anschließend auch noch ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Täter anzustrengen, um zu ihrem Recht zu kommen.
Hier ermöglicht es das Gesetz, die Ansprüche bereits unmittelbar im Strafverfahren geltend zu machen (sogenanntes „Adhäsionsverfahren“). Auch hier stehen wir gerne an Ihrer Seite.
Unterstützung bieten wir sodann auch bei Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz an. Anders als der Name es vermuten läßt, findet das Gesetz nicht nur nach Ausübung von Gewalt sondern auch bei nachhaltigen Eingriffen in die Persönlichkeitssphäre des Opfers etwa durch belästigende Anrufe Anwendung. Regelmäßig wird Tätern etwa untersagt, sich dem Opfer zu nähern oder durch die Anwendung von Fernkommunikationsmitteln überhaupt Kontakt zu dem Opfer aufzunehmen. Lebten beide in einer gemeinsamen Wohnung, kann ein Recht darauf bestehen, den Täter der Wohnung zu verweisen.
Schließlich unterstützen wir Sie auf Wunsch gerne auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Dem Opfer einer vorsätzlich begangenen Straftat können etwa Ansprüche auf Übernahme von Heilbehandlungskosten (etwa einer Psychotherapie), Ansprüche auf Gewährung von Rentenleistungen sowie Fürsorgeleistungen zustehen. Das Leistungsspektrum ist auch im Bereich der Übernahme von Heilbehandlungskosten zum Teil weiter als jenes der gesetzlichen Krankenkasse.
Rechtsanwalt Joachim Müller ist Mitglied der Organisation zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern „Weisser Ring e.V.„. Auf der Internetseite finden Sie auch Informationen, welche Außenstelle des Vereins in Ihrer Nähe liegt. Falls Sie selbst Mitglied werden wollen, erhalten Sie nähere Informationen hier.