In den vielfältigen Fragen des Pferderechtes ist es oftmals ratsam, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Dies kann etwa den Kauf oder Verkauf eines Pferdes betreffen, wobei hier der Ausgestaltung des Kaufvertrages besondere Bedeutung zukommt, um vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein. Schwierigkeiten treten hier etwa regelmäßig bei der Bewertung von Röntgenklassen auf, welche zum Vertragsinhalt gemacht werden.
Auch bei der Ausgestaltung von Boxenmietverträgen sind rechtliche Besonderheiten zu beachten.
Weiterhin sind Bestandteil des „Pferderechts“ auch Schadensfälle, welche sich im Zusammenhang mit Pferden ereignen, wobei es hier oftmals sinnvoll ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, welcher selbst Erfahrung im Umgang mit Pferden hat. Schließlich ist es Aufgabe des Rechtsanwalts, die hier bestehenden Besonderheiten etwa einem Richter zu vermitteln, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.
Unterstellvertrag und Pfandrecht
Ein Unterstellvertrag, welcher im Schwerpunkt die Pflege und Versorgung des Pferdes umfaßt, wird juristisch als sogenannter „Verwahrungsvertrag bezeichnet“. Dem Verwahrer steht bei einem solchen Vertrag wegen des ihm zustehenden Anspruches auf Vergütung kein gesetzliches „Pfandrecht“, sondern lediglich ein „Zurückbehaltungsrecht“ zu (so das OLG Brandenburg), welches wirtschaftlich von geringerer Bedeutung ist.
Es ist daher zweckmäßig, in entsprechenden Fällen vertraglich ein Pfandrecht zu vereinbaren, um im Falle von Zahlungsschwierigkeiten desjenigen, welcher das Pferd unterstellt, besser abgesichert zu sein.
Selbstverständlich sind wir gerne bereit, Ihnen bei der Gestaltung eines Ihren Bedürfnissen angepaßten Vertrages behilflich zu sein.